Härtefallfonds & Ausfallsbonus

Auszahlungsphase 4 und Ausfallsbonus III ab 17. Jänner 2022 möglich!

Seit 17. Jänner 2022 gibt es auch für die Land- und Forstwirtschaft, sowie Privatzimmervermietung endlich die Möglichkeit den Härtefallfonds und Ausfallsbonus für die  Monate November und Dezember 2021 zu beantragen.

Beantragung über: eAMA

Antragsfrist: 02.05.2022
 

Wichtige Änderungen: 

Der Betrachtungszeitraum ist das entsprechende Kalendermonat im Zeitraum November 2021 bis März 2022.
(1. bis Monatsletzter!)

 

FAST-TRACK-Verfahren für Härtefallfonds und Ausfallsbonus:

Die Höhe der Umsatzausfälle können auch durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden. Die Anträge könne somit schneller bearbeitet und ausgezahlt werden. In diesen Fällen besteht der Anspruch auf Abgeltung der entstandenen Kosten in Form einer einmaligen Pauschalzahlung in Höhe von 100 Euro (unabhängig von der Anzahl der beantragten Betrachtungszeiträume).

 

Bestätigung Vermietung für Förderantrag: 

Eine Bestätigung über die aufrechte Vermietung kann vom zuständigen Gemeindeamt oder Tourismusverband ausgestellt werden.
Weiters wird auch eine aktuelle Auflistung der Nächtigungsabgabe akzeptiert, welche von den gleichen Stellen angefordert werden kann

 

Härtefallfonds

Antragsberechtigt für Härtefallfonds (Auszahlungsphase 4) sind (wie bisher):

  • Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
  • Landwirtschaftliche Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof)
  • Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
  • Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen)
  • Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung unterliegen.
  • Der Antragsteller erleidet im Betrachtungszeitraum einen Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum.
  • Die Förderung beträgt 80 Prozent der ermittelten Einkunftsverluste zuzüglich eines Betrags von 100 Euro.
  • Die Förderhöhe beträgt mind. 600 Euro und max. 2.000 Euro.
  • Andere Einkünfte im Betrachtungszeitraum reduzieren die Förderung.
  • Der Betrachtungszeitraum ist das entsprechende Kalendermonat im Zeitraum November 2021 bis März 2022.
  • Anträge für die Auszahlungsphase 4 können bis spätestens 2. Mai 2022 eingebracht werden.

 
Ausfallsbonus

Antragsberechtig für den Ausfallsbonus III werden – wie bisher - sein:

  • Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
  • Landwirtschaftliche Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof)
  • Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten vermieten und nicht der Gewerbeordnung unterliegen.
  • Sonstige touristische Vermieter
  • Der Antragsteller erleidet im Betrachtungszeitraum November 2021 und Dezember 2021 einen Umsatzausfall von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum.
  • Für die anderen Betrachtungszeiträume muss ein Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent gegeben sein.
  • Die Förderung beträgt 40 Prozent des ermittelten Umsatzausfalls.
  • Die Mindesthöhe des Bonus beträgt 100 Euro.
  • Der Betrachtungszeitraum ist das entsprechende Kalendermonat im Zeitraum November 2021 bis März 2022.

 

Wo finde ich alle aktuellen Informationen dazu?

Abgewickelt wird der Härtefallfond für die Land- und Forstwirtwschaft & Privatzimmervermietungvon der Agrar Markt Austria (AMA). Unter folgender Adresse finden Sie sämtliche relevanten Informationen:

>> Zur Seite der AMA zum Härtefallfond

Achtung: Urlaub am Bauernhof fällt in diesem Fall unter Land- und Forstwirtschaft, nicht unter Privatzimmervermietung - die Privatzimmer-Förderung ist nur für Nicht-Landwirte!

 

Ich habe Fragen zur Abwicklung - an wen kann ich mich wenden?


Wir bitten  um Verständnis, dass Einzelfallbeurteilungen nicht in unserem Kompetenzbereich liegen.

Sollten beim Einstieg Probleme auftreten, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AMA unter der Telefonnummer 050 3151 99 (MO-FR 08.00-20.00 Uhr) oder per E-Mail unter einstiegshilfe@ama.gv.at und für fachliche Fragen unter haertefallfonds@ama.gv.at gerne zur Verfügung.

 

Übersicht Corona-Hilfsmaßnahmen:

Nähere Informationen zu den verschiedenen Corona-Hilfsmaßnahmen de Bundesregierung finden Sie auf der Seite des Finanzministeriums:

>> Übersicht über Corona-Hilfsmaßnahmen

>> Info-Hotline des Finanz-Ministeriums

Stand per 17.01.2022