Lebensmittelhygiene
Wenn der Lebensmittelinspektor klingelt

Wen betrifft Lebensmittelhygiene?

Alle Vermieterinnen und Vermieter die an Ihre Gäste Frühstück oder andere Lebensmittel verabreichen.
Ebenso natürlich Direktvermarkter, Buschenschänker/-innen und gewerbliche Betriebe die mit Lebensmitteln arbeiten.

Zuständige Stelle ist Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (LF5).

Was wird u.a. vom Lebensmittelinspektor kontrolliert?

  • Ausstattung der Räumlichkeiten (Lagerung, Verarbeitung)
  • Reinigung und Desinfektion
  • Schädlingsbekämpfung bzw. -vorbeuge
  • Persönliche Hygiene
  • Schulung Lebensmittelhygiene (eine Auffrischung alle 3 Jahre ist erforderlich)
  • Schulung Allergeninformation (keine Auffrischung nötig)
  • Entsprechende Dokumentation und Nachweise

Achtung: Das Lesen des Handbuchs ersetzt keine Schulung. Eine Schulung ersetzt nicht die Maßnahmen.

Hygiene Handbuch zum Download

Im Anhang finden Sie das „Handbuch zur Eigenkontrolle für Hygiene“ des LFIs mit Detailinformationen:

Wie kann ich an einer Schulung teilnehmen?

Präsenzkurse

Ab Ende Oktober 2020 finden 4-stündige Kurse „Schulung Lebensmittelhygiene und Allergeninformation“ in sämtlichen Regionen statt. In den Schulungen wird ua. besprochen welche Aufzeichnungen/Unterlagen etc. zu führen sind.

Hier geht's zur Kursinformation

Weiters werden vom LFI Online-Kurse angeboten:

Nach erfolgreicher Absolvierung können Sie Ihre Teilnahmebestätigung selbst ausdrucken.

Sie haben noch Fragen?

Für Rückfragen steht Ihnen auch Frau Alexandra Bichler von der Landwirtschaftskammer Niederösterreich gerne zur Verfügung!

Frau Alexandra Bichler
Tel. +43 5 0259 26505 | Mail: alexandra.bichler@lk-noe.at